Aufnahmeverfahren Zur gegenseitigen Orientierung, zur Abklärung des Interesses, sowie der Zweckmässigkeit werden mit den Eltern, Vertretern, Lehrern etc. Gespräche geführt. Die Institutionsleitung entscheidet, in Absprache mit der Gruppen- oder Teamleitung nach erfolgtem Aufnahmeverfahren oder persönlichem Gespräch (Notfälle) über Aufnahme (und deren Vorgehen) oder Nichtaufnahme. Beim Eintritt ins Heim gilt eine Probezeit von drei Monaten, die in gegenseitigem Einverständnis auf höchstens 6 Monate verlängert werden kann. Auf Ende der Probezeit findet ein Gespräch zwischen dem Vertreter und der zuständigen Gruppen- oder Teamleitung statt. AngebotDie angepasste Begleitung zur Bewältigung des Alltags ermöglicht Förderung, Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen: Soziales Verhalten, Arbeitsverhalten und Arbeitsqualität, Selbständigkeit und Freizeitgestaltung. Den Entwicklungsstand und das Befinden der BewohnerInnen überprüfen wir jährlich. Die Arbeits- und Wohngruppe verfügt in Engelburg über 1 Zweier- und 4 Einer-Zimmer, in Abtwil über 6 Einer-Zimmer. Somit bestehen 12 Arbeits- und Wohnplätze verteilt auf 2 Wohnhäuser. Auf dem Areal besteht die Möglichkeit der Kleintierhaltung. Bei Eignung kann der/die BewohnerIn tagsüber auf einem Bauernhof arbeiten, dort besteht weiter ein zusätzlicher Tagesplatz. Das Haus in Engelburg ist 365 Tage geöffnet, der Betrieb in Abtwil ist durch 5 Ferienwochen und ein Wochenende pro Monat unterbrochen. Die Betreuungsleistungen orientieren sich nach den Bedürfnissen der BewohnerInnen. Bei deren Umsetzung richten wir uns an dem partizipativen Modell aus. Die Arbeits- und Wohngruppe verfügt über einen entsprechenden, fachlich ausgewiesenen, Stellenplan. Als Betreuungsgrundlage setzen wir das Bezugspersonensystem ein.
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